Oldenburger Energierat e.V.

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Oldenburger Energierat e.V.

Entscheidungsprozess zu Windkraftanlagen versachlichen

Offener Brief an die Fraktionen, Vorsitzende sowie beratende Mitglieder der Ausschüsse für Stadtgrün, Umwelt und Klima und Stadtplanung und Bauen, Umweltverbände, Presse.

Der Energierat wünscht, dass die anstehende endgültige Entscheidung zu den Windkraftanlagen nördlich der Bornhorster Seen nicht zu einem Tauziehen zwischen Landschaftsschutz und Energiewende führt. Um die noch offenen Fragen zu klären und eine umfassende Information der Bürger zu gewährleisten, hält der Energierat es für erforderlich, dass ein Rahmen für einen sachlichen und vor allem gemeinsamen Entscheidungsprozess geschaffen wird. Das bisherige Procedere ist nicht für alle Beteiligten eindeutig nachvollziehbar. Die Entscheidungen für den Windpark scheinen bereits vor dem endgültigen Abschluss des laufenden Verfahrens  getroffen worden zu sein. Dabei sieht das Eckpunktepapier der Fraktionen von SPD und Bündnis 90/ Die Grünen ausdrücklich eine Partizipation aller Beteiligten vor. Auch die CDU verspricht in ihrem Programm Bürgerbeteiligung außerhalb der rechtlichen Erfordernisse.

Wir fordern daher die Parteien auf, die Stadtverwaltung zu beauftragen, einen Erörterungstermin vorzubereiten, um allen Beteiligten die Gelegenheit zu geben, alle im gesamten Verfahren vorgebrachten Anregungen und Bedenken, ähnlich wie in einem Planfeststellungsverfahren, öffentlich und transparent zu erörtern. Mit diesem Vorgehen soll gewährleistet werden, dass sich der Abwägungsprozess an sachlichen und fachlichen Gesichtspunkten orientiert. Das politische Votum sollte somit der Komplexität des Sachverhalts gerecht werden.

Oldenburger Energierat e.V.

Klimaschutzinitiative des Monats

BürgerBegehren KlimaschutzDer Verein BürgerBegehren Klimaschutz (BBK) hat den Oldenburger Energierat zur Klimaschutzinitiative des Monats Januar 2012 erklärt. Unter Würdigung der 30-jährigen Geschichte und aktuellen Aktivitäten wie der Oldenburger Energie-Genossenschaft wurde der Energierat als wichtige Initiative ausgewählt, die sich aktiv für den Ausbau erneuerbarer Energien vor Ort einsetzt. Wir möchten uns für diese Aufmerksamkeit herzlich bedanken.

Pressemitteilung Oldenburger Energierat vom 11.01.2012

Echo zum NWZ-Artikel "Netzdebatte bleibt ein Spannungsfeld" von Thorsten Kuchta vom Freitag, dem 06.01.2012

Herr Kuchta schreibt in seinem Artikel zum Auslaufen der Konzessionsverträge der Stadt Oldenburg:

1. "Das von Grünen und SPD geforderte Gutachten zur Übernahme der Strom- und Gasnetze durch die Stadt ist noch nicht in Auftrag gegeben worden."

Dieser Passus suggeriert, Thema des Gutachtens sei die Übernahme des Netzes durch die Stadt. Dabei geht es bei dem vom Energierat geforderten Gutachten gerade darum, alle Handlungsoptionen zu prüfen, bevor eine Entscheidung zugunsten eines Modells getroffen wird. Um es noch einmal deutlich zu sagen: Wenn das Gutachten ergibt, dass es die beste Handlungsoption für Oldenburg sein sollte, dass der Status quo erhalten bleibt, sollte die Politik diese Empfehlung annehmen.

2. "Die Verwaltung suche noch immer nach einem Wirtschaftsprüfungsbüro, das die Auflagen der Politik erfülle, also nie oder nicht in jüngster Vergangenheit für die fünf großen Energiekonzerne gearbeitet habe."

Der Oldenburger Energierat hat eine Liste von Gutachtern zusammengestellt, die diese Kriterien voraussichtlich erfüllen, und ist gerne bereit, diese der Stadt zur Verfügung zu stellen.

3. "Bislang war er immer ohne Debatte verlängert worden. Auf Druck der Politik hat die Stadt ein Verfahren eröffnet, in dem sich potentielle Betreiber bewerben können."

Die Eröffnung des Interessensbekundungsverfahrens erfolgte nicht auf Druck der Oldenburger Stadtpolitik. Es ist der Gesetzgeber, der sicherstellen wollte, dass die Neukonzessionierung nicht am Wettbewerb vorbei erfolgt. Bereits im Rahmen der EnWG-Novelle 1998 wurden dazu in dem damaligen
§ 13 Abs. 3 EnWG besondere gesetzliche Anforderungen an die Bekanntmachung des Auslaufens der Konzessionsverträge aufgestellt. An diesen Regelungen hält § 46 Abs. 3 Satz 1 EnWG 2005 im Wesentlichen fest. Das Ende eines Konzessionsvertrages ist spätestens zwei Jahre vor seinem Ablauf bekannt zu geben (vgl.§ 46 Abs. 3 Satz 1 EnWG 2005). Die Frist soll den Wettbewerb um das Netz fördern.

4. "Das von SPD und Grünen geforderte Gutachten soll zudem klären, ob es für die Stadt wirtschaftlich sinnvoll ist, das Netz in eigener Regie zu betreiben."

Auch dieser Passus suggeriert, Thema des Gutachtens sei lediglich die Übernahme des Netzes durch die Stadt und beschränkt zudem die Begutachtung auf eine reine Wirtschaftlichkeitsbetrachtung. Dabei geht es bei dem vom Energierat geforderten Gutachten gerade darum, eine umfängliche Studie zu erstellen, bei der weitere Aspekte berücksichtigt werden, wie Implikationen für das kommunale Wirtschaften, Mitgestaltung von Produkt- und Preispolitik, die ökologische Entwicklung der Kommune, die bauliche Gemeindeentwicklung, der Einfluss auf die Kommunalentwicklung, ...
Diese und weitere mögliche Bewertungskriterien zur Prüfung der Handlungsoptionen aus Sicht der Kommune hat u.a. der Deutsche Städte- und Gemeindebund in einer Studie zusammengetragen.

5.  "Ein Gutachten der Bremer Wirtschaftsprüfer Göken, Pollak und Partner" wird zitiert, das jedoch lediglich eine erste fachliche Einschätzung darstellte. In seinem Offenen Brief vom 16.12.2011 an die Fraktionen im Rat der Stadt sowie an die Presse hatte der Energierat dies explizit noch einmal klargestellt.

6. Die von Herrn Kuchta angeführten Ängste und Befürchtungen angesichts der Betrachtung von Alternativen machen deutlich, wie wichtig es ist, eine unabhängige Studie in Auftrag zu geben.

Herausgelöste Zitate des VKU oder der Bundesnetzagentur sind hier wenig hilfreich. Im Zusammenhang mit der möglichen Übernahme der Netze durch die Stadt sei darauf hingewiesen, dass gerade finanziell schwache Kommunen sich durch die Rekommunalisierung einen zusätzlichen finanziellen Spielraum versprechen. Die aus dem Netzbetrieb erworbenen Überschüsse könnten, wenn sie in der Region verbleiben, zur regionalen Wertschöpfung beitragen.

7. Verwiesen wird auf "einen ähnlichen Streit". Es geht bei der gesamten Diskussion um die Neugestaltung der Konzessionen nicht um einen Streit, sondern um die Suche nach der für die Stadt Oldenburg bestmögliche Lösung.

8."EWE Netz zahlt der Stadt pro Jahr etwa sieben Millionen Euro Konzessionsabgabe." Dieser Satz suggeriert, nur die EWE würde dies tun. Nein, jeder Konzessionsinhaber muss dieses, denn er ist hierzu gesetzlich verpflichtet.

9. Die Oldenburger Energiegenossenschaft und die Oldenburger EnergieAG werden benannt und im weiteren berichtet: "Letztere teilte mit, dass sie einen im Netzbetrieb erfahrenen Partner habe."
Unerwähnt bleibt, dass gleiches für die Oldenburger Energiegenossenschaft gilt.

10. "Ob und wie viele Mitarbeiter zu übernehmen wären, ist offen."

Hier wird suggeriert, die Arbeitsplätze könnten verloren gehen. Dabei ist dies doch ein Nullsummenspiel. Jeder Netzbetreiber braucht kompetente und erfahrene Mitarbeiter.
Auch die in diesem Zusammenhang gemachten verschiedenen Angaben über die Anzahl der MitarbeiterInnen der EWE Netz GmbH sind für den Leser verwirrend. Deshalb seien diese hier noch einmal aufgelistet:

1.900 MitarbeiterInnen der EWE Netz GmbH insgesamt, davon
750 MitarbeiterInnen der EWE Netz GmbH am Standort Oldenburg, davon
100 MitarbeiterInnen der EWE Netz GmbH, die für das Netz der Stadt Oldenburg arbeiten.

11. "Angeblich sollen andere Kommunen auf den Sitz der .... EWE Netz spekulieren."

Hier scheint durch eine vage Vermutung gezielt eine Drohkulisse aufgebaut zu werden. Warum?

Offener Brief an die Fraktionen im Rat der Stadt Oldenburg

Beachtet Stadtverwaltung Wettbewerbsregeln?

Der Energierat begrüßt den Beschluss von SPD und Grünen, eine umfassende Studie zur Neu-Konzessionierung der Gas-und Stromnetze in Auftrag zu geben. Es war das ursprüngliche Anliegen des Energierates in der Frage der Neu-Konzessionierung, dass der Vertrag mit EWE nicht ohne Prüfung von Alternativen einfach erneuert wird. Diesem Ziel ist Oldenburg jetzt einen Schritt näher gekommen.

Verwundert und irritiert zeigt sich der Oldenburger Energierat aber über die jetzt im Finanzausschuss besprochene Vorlage 11/0800 „Studie und Bürgerbefragung Konzessionen und Einnahmepotentialen im Rahmen der zukünftigen Strategie der Stadt im Umgang mit den Versorgungsnetzen Strom und Gas“. Sie bezieht sich darin auf eine erste Einschätzung der Oldenburger Situation, die die Bremer Wirtschaftsprüfer Göken, Pollak & Partner (GPP) im Auftrag des Oldenburger Energierates abgegeben hat.

Die Stadt Oldenburg in Person von Frau Meyn (Dezernatsleiterin Controlling und Recht) hat sich in der Vorlage und in der Ausschusssitzung eindeutig für eine Fortsetzung der bisherigen Zusammenarbeit mit der EWE ausgesprochen. Damit werden Wettbewerbsregeln des Vergabeverfahrens verletzt.

Weiterlesen: Offener Brief an die Fraktionen im Rat der Stadt Oldenburg

Pressemitteilung Oldenburger Energierat vom 13.12.2011

Energierat begrüßt den Beschluss zur Erstellung einer umfassenden Studie

Der Energierat begrüßt den Beschluss von SPD und Grünen, eine umfassende Studie zur Neu-Konzessionierung der Gas-und Stromnetze in Auftrag zu geben. Es war das ursprüngliche Anliegen des Energierates in der Frage der Neu-Konzessionierung, dass der Vertrag mit EWE nicht ohne Prüfung von Alternativen einfach erneuert wird. Diesem Ziel ist Oldenburg jetzt einen Schritt näher gekommen.

So wie in der ersten Einschätzung des Wirtschaftsprüfers Göken, Pollak & Partner, so hat nun auch die Finanzdezernentin in der Vorlage für den Ausschuss für Finanzen und Beteiligungen ihrerseits eine erste Bewertung vorgenommen. Die gegensätzlichen Ergebnisse machen um so eindringlicher deutlich, dass eine fundierte unabhängige Analyse bislang fehlt, und unterstützen unsere ursprüngliche Forderung nach der Erstellung einer umfassenden Studie.

Der Stadt sei empfohlen, die Ergebnisse der Studie zunächst abzuwarten und das Wettbewerbsfahren ergebnisoffen durchzuführen. Wichtig wäre die Beauftragung eines Gutachters, der noch nie für einen der vier großen Energiekonzerne sowie einen der Mitbewerber tätig war.

Die Aussage von Frau Meyn, eine Neukonzessionierung sei einer Rekommunalisierung aus ökonomischer Sicht überlegen, ist aus Sicht des Energierates ein unzulässiger Vorgriff auf die Ergebnisse der Studie sowie des Wettbewerbsverfahrens.

Weitere Beiträge...

  1. Oldenburger Energie-Genossenschaft gegründet
  2. Pressemitteilung Oldenburger Energierat vom 26.08.2011
  3. Willkommen

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